Sind besondere Zähler für den Betrieb von Mini-PV-Anlagen notwendig?
Für den rechtssicheren Betrieb einer Mini-PV-Anlage ist ein Zweirichtungsszähler nötig. Der Zweirichtungsszähler misst eine eventuelle Einspeisung in das öffentliche Netz.
Eine Einspeisevergütung für Mini-PV-Anlagen gibt es nicht. Die Zählung einer eventuellen Einspeisung dient nur zu statistischen Zwecken und soll die Netzstabilität mit garantieren.
Die Umrüstung auf einen Zweirichtungsszähler zieht für Sie keine Kosten nach sich. Die geringen monatlichen Mehrkosten dieses Zweirichtungsszähler sind von Ihnen zu tragen.
Was ist eine Mini-PV-Anlage?
Eine Mini-PV-Anlage ist ein kleines „Balkonkraftwerk“ bestehend aus einem oder zwei Photovoltaikmodulen, das auch in kleineren Wohneinheiten am Balkon, an der Hausfassade, auf der Terrasse, im Garten oder auf dem Garagendach angebracht und von dort aus direkt an eine spezielle Einspeisesteckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. Die Anlage wandelt tagsüber das Sonnenlicht in elektrischen Strom um und speist ihn direkt in Ihren Haushaltsstrom ein. Mit beispielsweise zwei Modulen können Sie so pro Jahr bis zu 540 kWh* selbst erzeugen.
Achtung! Eine normgerechte Installation kann nur mit einer speziellen Einspeisesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.
* Berechnung nach VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
Welche Vorteile bietet mir die Mini-PV-Anlage?
Mit einer Mini-PV-Anlage erzeugen Sie den Strom dort, wo er auch direkt wieder verbraucht wird – nämlich in dem heimischen Endstromkreis Ihrer Haus- oder Wohnungsinstallation. Die von Ihrer Anlage aus kostenfreiem Sonnenlicht selbst erzeugten Kilowattstunden werden direkt in Ihren Haushaltsstrom eingespeist. Jedes Gerät in Ihrem Haushalt nutzt dann zuerst Ihren „eigenen Strom“, bevor fehlende Kapazitäten aus dem öffentlichen Versorgungsnetz entnommen werden. Damit sparen Sie deutlich an Stromkosten.
Zudem ist eine Mini-PV-Anlage im Vergleich zu einer großen Photovoltaikanlage nicht genehmigungspflichtig, günstig in der Anschaffung und äußerst einfach zu installieren. Sie eignet sich auch für kleinere Wohneinheiten und lässt sich am Balkongeländer, an der Hausfassade, auf der Terrasse, im Garten oder auf dem Garagendach problemlos anbringen. Somit werden nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter und Gartenbesitzer zu Stromproduzenten. Bei einem Umzug können die Module leicht demontiert, eingepackt und mitgenommen werden und bieten damit maximale Flexibilität.
Gleichzeitig leisten Sie mit dem Einsatz einer Mini-PV-Anlage einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung und zum Klimaschutz.
Sind Mini-PV-Anlagen in Ihrem vorhandenen Hausstromkreis zulässig?
Durch die im Mai 2018 veröffentlichte Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, Mini-PV-Anlagen in einen vorhandenen Endstromkreis einer Wohnungs- oder Hausinstallation einzubinden. Der Anschluss darf aber ausschließlich über eine spezielle Einspeisesteckdose oder eine feste Installation erfolgen.
Wie kann ich nachvollziehen, dass mein selbst erzeugter Strom zuerst verbraucht wird?
Der selbst produzierte Strom Ihrer Mini-PV-Anlage nimmt immer den Weg des geringsten Widerstands. Da der Weg von Ihrer Mini-PV-Anlage in Ihren Haushaltsstromkreis deutlich kürzer als der Weg in das öffentliche Versorgungsnetz ist, nutzt jedes Gerät in Ihrem Haushalt zunächst Ihren „eigenen Strom“. Erst wenn Ihr eigenproduzierter Strom nicht mehr ausreicht, wird zusätzlich Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz entnommen.
Benötige ich für den Anschluss einer Mini-PV-Anlagen eine Elektrofachkraft?
Wenn ein vorhandener Endstromkreis Ihrer Wohnungs- oder Hausinstallation genutzt werden soll, muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Eventuell muss die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen. Der Austausch der Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Einspeisesteckdose, aber auch eine feste Installation muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.
Achtung! Eine normgerechte Installation kann nur mit einer speziellen Einspeisesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.
Wie wird eine Mini-PV-Anlage angeschlossen?
Die Solarmodule einer Mini-PV-Anlage können untereinander mit berührungssicheren Steckern verbunden werden. Lediglich ein Modul wird anschließend direkt per Stecker in die nächstliegende Einspeisesteckdose Ihres Haushaltsstromkreises gesteckt. Nach einigen Sekunden beginnt die Stromproduktion. Der Stecker verfügt über eine selbstwirkende Freischaltstelle. Dadurch fließt nur dann Strom, wenn zugleich die Netzspannung ansteht. Zieht man den Stecker aus der Dose, wird der Stromfluss innerhalb von Millisekunden abgeschaltet.
Jedes Modul kann auch einzeln an den Haushaltsstromkreis angeschlossen werden. Vor der Installation erhalten Sie von unserem Dienstleister eine ausführliche Einweisung zur sicheren Montage, Anschluss und Installation Ihrer Mini-PV-Anlage sowie detaillierte Informationen zu allen möglichen Gefahren und Risiken.
Die Solarmodule sollten in Richtung des unverschatteten Himmels blicken. Ein 600 Watt Gerät würde bei 50° Süd den höchsten Stromertrag bringen, bei der ungünstigsten Ausrichtung (70° Nord) sinkt der Ertrag um ca. 30 Prozent.
Fallen steckerfertige Mini-PV-Anlagen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
Mini-PV-Anlagen sind Anlagen im Sinne des EEG. Daher ist der produzierte Strom förderfähig. Sie als Betreiber einer Mini-PV-Anlage könnten somit theoretisch für den produzierten und in das Netz eingespeisten Strom eine EEG-Einspeisevergütung erhalten. Allerdings ist die Menge des eingespeisten und damit zu vergüteten Stroms voraussichtlich sehr gering. In erster Linie dienen Mini-PV-Anlagen zur Stromerzeugung für den Eigenbedarf. Zudem ist die Förderung nach dem EEG mit verschiedenen Auflagen verbunden. Hierzu müsste die eingespeiste Strommenge mittels eines Zweirichtungszählers erfasst werden. Dieser Aufwand steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Ertrag. Sofern Sie die EEG-Einspeisevergütung nicht in Anspruch nehmen, reichen Sie eine Verzichterklärung schriftlich bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber ein.
Muss ich vor der Installation einer Mini-PV-Anlage mit meinem Vermieter oder meiner Wohnungseigentümergemeinschaft Rücksprache halten?
Sollte in Ihrem Mietvertrag oder in den Vereinbarungen Ihrer Eigentümergemeinschaft nicht verboten werden, Gegenstände am Balkongeländer anzubringen, besteht formal keine Notwendigkeit, die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einzuholen. Möchten Sie Ihre Mini-PV-Anlage jedoch an der Fassade, an einer Brüstung oder auf einem Dach anbringen, sollten Sie Rücksprache mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft halten. Um sicher zu gehen, können Sie sich in jedem Fall mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Eigentümergemeinschaft in Verbindung setzen und gegebenenfalls eine schriftliche Genehmigung einholen. So vermeiden Sie von Anfang an Schwierigkeiten
Darf eine Mini-PV-Anlage einfach an eine Haushaltssteckdose (Schutzkontaktstecker) angeschlossen werden?
Zum sicheren Anschluss muss eine spezielle Einspeisesteckdose genutzt werden. Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Zudem dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.